16. September 2009

Verwaltungsgericht Arnsberg: Chemieunternehmen braucht kontaminiertes Löschwasser nicht zu beseitigen

Ein Unternehmen der chemischen Industrie in Iserlohn ist einstweilen nicht verpflichtet, kontaminiertes Löschwasser zu beseitigen, das bei einem Brand auf dem Firmengelände entstanden ist. Der Eilantrag der Firma gegen eine entsprechende Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Arnsberg hatte vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg Erfolg. Endgültig ist damit über die Beseitigungspflicht und über die Frage, wer die Kosten der Entsorgung des Löschwassers zu tragen hat, allerdings noch nicht entschieden.
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