10. Mai 2009

Zukunft der Feuerschutzsteuer jetzt im Parlament

Expertenanhörung zur Reform / DFV pocht auf Erhalt als separate Steuer

Die Rettung der Feuerschutzsteuer hat eine weitere Hürde genommen: Bei einer öffentlichen Expertenanhörung von Bundestag und Bundesrat zur Föderalismusreform II in Berlin wurde die gefundene Gesetzeslösung durch die zu Rate gezogenen Sachverständigen überwiegend begrüßt. Demnach erhebt der Bund künftig die Feuerschutzsteuer und nicht mehr die Länder. Sie erhalten aber das gesamte Steueraufkommen, ab 2012 mindestens in Höhe des Durchschnitts der Jahre 2009 bis 2011.

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Quelle: www.feuerwehr.de

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