5. Mai 2009

Leitern ohne Unfallverhütungsvorschrift?

Tragbare Leitern sind in der Feuerwehr ein wichtiges Hilfsmittel zur Rettung von Menschen, zur Brandbekämpfung und für weitere Bereiche, z. B. die Technische Hilfeleistung. Die Feuerwehren arbeiten im Einsatz- und Übungsdienst mit tragbaren Leitern und bilden vorwiegend nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 aus. Es wird durch diese Vorschrift und bei dem Einsatz weiterer Leitern immer wieder auf die Unfallverhütungsvorschrift „Leitern und Tritte“ verwiesen. Allerdings wird diese Unfallverhütungsvorschrift in Kürze zurückgezogen. Hier einige Hinweise, warum das so ist und welche Folgen daraus erwachsen können ...

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