19. März 2009

Steuerliche Entlastung für Vereine und Verbände kommt

Das am 13.02.2009 vom Bundesrat verabschiedete 3. Mittelstands-Entlastungsgesetz sieht eine Reihe von steuerlichen und anderen Maßnahmen vor. Für Verbände und Vereine sind insbesondere die folgenden Punkte von Interesse:
  • Der Köperschaftssteuerfreibetrag des § 24 KStG wird von 3.835 € auf 5.000 € ab 01.01.2009 angehoben.
  • Gleichzeitig wird der Gewerbesteuerfreibetrag von 3.900 € auf 5.000 € erhöht. Wenn hierdurch der Gewerbeertrag unterhalb des Freibetrags bleibt, muss keine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden (§ 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GewStG, § 25 GewStDV).
  • Die Freibeträge für Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie für die in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Vereine werden gleichfalls ab dem 01.01.2009 von 13.498 € auf 15.000 € pro Jahr angehoben (§ 25 KStG).
Es wird geraten, gemeinsam mit Ihrem Steuerberater zu überprüfen, ob evtl. die Steuervorauszahlungen des Verbandes angepasst werden können.

Quelle: LFV Bayern

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