3. Dezember 2008

Feuerwehrstiefel Fa. Hanrath

Im August diesen Jahres wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die zweite Untersagungsverfügung der Bezirksregierung Köln gegen die Firma Hanrath Schuh GmbH veröffentlicht.


Während sich die erste Untersagungsverfügung auf eine mangelnde Antistatik und einen zu niedrigen Steilfrontabsatz bezog und nur Stiefel bestimmter Herstellungszeiträume betraf, wurde mit der zweiten Verfügung das Inverkehrbringen der Feuerwehrstiefel des Typs Profi Plus, Profi, Ultra und Spark aus der aktuellen Produktion generell untersagt (...)

(...) Die beanstandeten Schuhe sind weder bei Ausbildung und Übungen, noch bei Einsätzen der Feuerwehr zu verwenden. Schriftliche oder mündliche Erklärungen des Herstellers über die Unbedenklichkeit seiner Produkte, wie sie in der Vergangenheit ausgestellt wurden, sind nicht geeignet, die festgestellten Mängel zu beheben.

Den vollständigen Bericht gibt es mit einem Klick auf das Bild!

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