13. November 2008

Adventskränze, Kerzen und Lichterketten können brandgefährlich sein

Mit jedem Tag, der jetzt vergeht, rückt die Zeit der Bescherung ein wenig näher. Doch so sehr die Vorfreude auf das nahende Weihnachtsfest zunimmt, so sehr wächst auch die Gefahr, dass es zu einer weniger erfreulichen Bescherung kommt. Brennende Adventskränze, Gestecke und Weihnachtsbäume verursachen - alle Jahre wieder - zahlreiche Wohnungsbrände. Doch mit ein paar einfachen Vorsichtsmaßnahmen lassen sich viele dieser Brände sicher vermeiden.

Wer eine angezündete Kerze auch nur für zehn Minuten alleine lässt, so der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V., handelt bereits grob fahrlässig und mindert so den Leistungsumfang seines Versicherungsschutzes. Über der Flamme werden Temperaturen von 700 Grad Celsius gemessen. Trockene Tannenzweige können sich daran leicht entzünden. Nach wenigen Augenblicken brennt dann bereits das Weihnachtsgesteck lichterloh. Die erste Regel lautet also: Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen!

Die Gefahr, die von Kerzen ausgeht, ist zumindest grundsätzlich bekannt. Anders sieht es bei elektrischen Lichterketten aus. Auch sie stellen unter Umständen ein Brandrisiko dar. Defekte oder falsch gewählte Glühbirnen sowie beschädigte oder überhitzte Kabel können leicht einen Schwelbrand auslösen. Deshalb sollten sie wenigstens dann ausgeschaltet werden, wenn man die Wohnung verlässt.

In jedem Fall - und das nicht nur zur Weihnachtszeit - sollte ein Feuerlöscher bereit stehen, mit dem ein entstehender Brand fast immer gelöscht werden kann. Der bvbf empfiehlt zudem die Installation von Rauchwarnmeldern. Denn gefährlicher als die Flammen ist der Rauch. Er breitet sich lautlos aus und vernebelt die Sicht. Innerhalb weniger Minuten werden die Opfer durch das Kohlenmonoxid bewusstlos und können sich dann selbst nicht mehr in Sicherheit bringen.

Damit es soweit gar nicht erst kommt, warnen die Rauchmelder mit einem schrillen Alarmsignal. Und um für den Ernstfall gerüstet zu sein, darf auch ein Blick auf die Prüfplakette des Feuerlöschers nicht fehlen. Er sollte nach maximal zwei Jahren von einem qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb sachkundig geprüft werden, damit sicher gestellt ist, dass er auch tatsächlich funktioniert.

Quelle: bvbf

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