15. Juli 2008

Notfallmanagement - Die Gefahrenabwehr bei der Bahn

Die Bahn ist eines der sichersten Verkehrsmittel überhaupt. Dennoch kommen auch im Bereich der Bahn Unfälle vor, die in den allermeisten Fällen von Dritten verursacht werden. Dazu gehören z. B. die tragischen Unfälle an Bahnübergängen, aufgrund Missachtung der Straßenverkehrsordnung oder Unfälle, die aus dem unbefugten Betreten des Gleisbereichs resultieren. Aufgrund der technischen Sicherungssysteme und der Eigenschaft des Schienenverkehrs handelt es sich bei der überwiegenden Anzahl aller Unfälle im Bahnbereich um kleine Unfälle, zumeist, ohne dass Menschen verletzt werden.

Die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr liegt bei den Feuerwehren; diese haben den gesetzlichen Auftrag. Unabhängig davon verpflichtet das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) alle Eisenbahnen in Deutschland, nicht nur die DB AG, an Maßnahmen des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung mitzuwirken. Diesen pauschalen gesetzlichen Auftrag erfüllt die DB AG durch ihr Notfallmanagement.

Die DB AG stellt im Rahmen des Notfallmanagements auch verschiedene Leitfäden und Einsatzmerkblätter auf Ihrer Homepage zur Verfügung. Bitte auf das Bild klicken!

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