Die FwDV 3 wurde erweitert
Am 21. Februar 2008 genehmigte der Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) auf seiner 21. Sitzung in Kassel die Einführung der ergänzten
Damit entspricht sie nun im Regelungsumfang, Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, der FwDV 1, Grundtätigkeiten. Sie wurde zeitgleich den Ländern zur Einführung empfohlen.
Die FwDV 3
Die bisherige FwDV 3 „Einheiten im Löscheinsatz“ ordnete das Vorgehen der Einheiten bei Vornahme von Strahlrohren. Durch das neue Kapitel 7 umfasst die Dienstvorschrift nun auch den Hilfeleistungseinsatz und regelt Einsatzablauf und Aufgaben. Zusätzlich werden die Einsatzgrundsätze festgelegt.
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Damit entspricht sie nun im Regelungsumfang, Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, der FwDV 1, Grundtätigkeiten. Sie wurde zeitgleich den Ländern zur Einführung empfohlen.
Die FwDV 3
Die bisherige FwDV 3 „Einheiten im Löscheinsatz“ ordnete das Vorgehen der Einheiten bei Vornahme von Strahlrohren. Durch das neue Kapitel 7 umfasst die Dienstvorschrift nun auch den Hilfeleistungseinsatz und regelt Einsatzablauf und Aufgaben. Zusätzlich werden die Einsatzgrundsätze festgelegt.
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