8. Mai 2008

Die FwDV 3 wurde erweitert

Am 21. Februar 2008 genehmigte der Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) auf seiner 21. Sitzung in Kassel die Einführung der ergänzten


Damit entspricht sie nun im Regelungsumfang, Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, der FwDV 1, Grundtätigkeiten. Sie wurde zeitgleich den Ländern zur Einführung empfohlen.


Die FwDV 3

Die bisherige FwDV 3 „Einheiten im Löscheinsatz“ ordnete das Vorgehen der Einheiten bei Vornahme von Strahlrohren. Durch das neue Kapitel 7 umfasst die Dienstvorschrift nun auch den Hilfeleistungseinsatz und regelt Einsatzablauf und Aufgaben. Zusätzlich werden die Einsatzgrundsätze festgelegt.

Für mehr Informationen bitte auf das Bild klicken!

Keine Kommentare: