Verbot von PFOS in Feuerlöschschäumen
Beschluss des Bayerischen Landtags vom 11.12.2007; Elfte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen vom 12.10.2007
Hintergrund des Beschlusses des Bayerischen Landtags vom 11.12.2007 ist, dass in verschiedenen Feuerlöschschäumen (Schaummittel) Perfluoroctansulfonate (PFOS), d. h. Perfluoroctansäure oder deren Derivate enthalten sind. PFOS sind persistent, bioakkumulierbar und für Säugetiere giftig. Da sie auch nicht biologisch abbaubar sind, können sie sich daher in der Umwelt anreichern. Die Verwendung von PFOS ist deshalb auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.
Die Feuerwehren werden gebeten, AFFF-Schaummitteln ausschließlich nur für die Flüssigkeitsbrandbekämpfung zu verwenden und nur auf AFFF-Schaummittel zurückzugreifen, die einen reduzierten Fluoranteil aufweisen.
Schreiben Bayerisches Staatsministerium des Innern
Verordnung (bitte auf das Bild klicken!)
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