13. März 2008

Urteil stellt Qualifikation der Atemschutzüberwachung auf den Prüfstand

Am 20. Februar 2008 stellte das Oberlandesgericht Stuttgart fest, dass der Tod zweier Feuerwehrleute in Tübingen 2005 nicht der Angeschuldigten zuzurechnen sei. In der Begründung geht der 4. Strafsenat insbesondere auf die Anforderungen der FwDV 7, Atemschutz, ein.

„So hängen die Einsatzbedingungen und das Risiko eines Atemschutztrupps wesentlich von den Entscheidungen der den Atemschutzeinsatz überwachenden Feuerwehrmänner ab.“

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