Bayerisches Feuerwehrgesetz
Am 01. März tritt das vom Bayerischen Landtag am 14. Februar geänderte Bayerische Feuerwehrgesetz in Kraft. Die Geschäftsstelle des Bayerischen Gemeindetags hat die zahlreichen Änderungen in das noch geltende Feuerwehrgesetz eingearbeitet. Somit steht erstmals ein Entwurf des Gesetzestextes zur Verfügung.
Die neue Fassung des Gesetzestextes findet man mit einem Klick auf das Bild!
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