Gewerbesteuer vom Roten Kreuz und Feuerwehr?
Auf öffentliche Hand und Wohlfahrtsverbände kommt eine zusätzliche Steuerbelastung zu. Der Bundesfinanzhof gab in München bekannt, dass er den Betrieb von Krankentransporten und Rettungsdiensten für gewerbesteuerpflichtig hält. Bislang sind diese Dienstleistungen von der Gewerbe-, Körper- und Umsatzsteuer befreit, wenn sie beispielsweise von der Feuerwehr, dem Deutschen Roten Kreuz oder dem Arbeiter-Samariter-Bund erbracht werden....
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Bild: DRK Köln
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