Feuerwehrgesetz - Pressemitteilung Nr. 56/08 - München, 14. Februar 2008
Vor allem die Stärkung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren ist Ziel der Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Innenstaatssekretär Jürgen W. Heike heute bei der zweiten Lesung im Landtag: "Künftig sollen nicht nur Gemeindeeinwohner, sondern alle geeigneten Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung nachgehen, Mitglied der dortigen Freiwilligen Feuerwehr werden können. Doppelmitgliedschaften werden insoweit ermöglicht." Gerade im ländlichen Raum pendeln immer mehr Arbeitnehmer zu einer weit entfernten Arbeitsstelle. Die Neuregelung schafft deshalb Rahmenbedingungen für eine bessere Personalausstattung vor allem tagsüber und stärkt damit die hohe Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren. Auch die Anhebung der Altersgrenze bis zum vollendeten 63. Lebensjahr soll die Tagesalarmsicherheit verbessern; Bayern reagiert damit auch auf den demographischen Wandel. Weiter soll ein Freistellungsanspruch für volljährige Schüler und Studenten im Einsatzfall zu einer ausreichenden Personalstärke beitragen.
Ein weiteres Anliegen der Gesetzesänderung ist die Stärkung der Eigenverantwortung vor Ort. Deshalb sollen sich Ortsfeuerwehren künftig freiwillig zusammenschließen können. Die Bestandsgarantie für Ortsfeuerwehren bleibt dabei aber unangetastet. Außerdem soll die Personenrettung in Zukunft generell, also auch z.B. bei Kfz-Unfällen, kostenfrei sein. Den Feuerwehren war dies ein wichtiges Anliegen.
Das Gesetz kann voraussichtlich zum 01. März 2008 in Kraft treten. Heike: "Ich bin überzeugt davon, dass die Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes insgesamt dazu beiträgt, das hohe Hilfeleistungsniveau der bayerischen Feuerwehren auch in Zukunft zu gewährleisten." Seit Erlass des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vor mehr als 25 Jahren hat sich die Lebens- und Arbeitswirklichkeit – bedingt durch weitreichende technische Entwicklungen – tiefgreifend geändert. Dieser Wandlungsprozess wirkt sich auch auf die tägliche Arbeit der Feuerwehren aus: So macht heute die Brandbekämpfung nur noch etwa ein Fünftel der Feuerwehrtätigkeit aus. Zum weit überwiegenden Teil wird technische Hilfe geleistet. Daneben hat sich auch die Zahl der Feuerwehreinsätze ständig erhöht. Statistisch gesehen wird in Bayern alle drei Minuten eine Feuerwehr zu Hilfe gerufen, um in Not geratenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu helfen oder Sachwerte zu retten und zu schützen.
Ein weiteres Anliegen der Gesetzesänderung ist die Stärkung der Eigenverantwortung vor Ort. Deshalb sollen sich Ortsfeuerwehren künftig freiwillig zusammenschließen können. Die Bestandsgarantie für Ortsfeuerwehren bleibt dabei aber unangetastet. Außerdem soll die Personenrettung in Zukunft generell, also auch z.B. bei Kfz-Unfällen, kostenfrei sein. Den Feuerwehren war dies ein wichtiges Anliegen.
Das Gesetz kann voraussichtlich zum 01. März 2008 in Kraft treten. Heike: "Ich bin überzeugt davon, dass die Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes insgesamt dazu beiträgt, das hohe Hilfeleistungsniveau der bayerischen Feuerwehren auch in Zukunft zu gewährleisten." Seit Erlass des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vor mehr als 25 Jahren hat sich die Lebens- und Arbeitswirklichkeit – bedingt durch weitreichende technische Entwicklungen – tiefgreifend geändert. Dieser Wandlungsprozess wirkt sich auch auf die tägliche Arbeit der Feuerwehren aus: So macht heute die Brandbekämpfung nur noch etwa ein Fünftel der Feuerwehrtätigkeit aus. Zum weit überwiegenden Teil wird technische Hilfe geleistet. Daneben hat sich auch die Zahl der Feuerwehreinsätze ständig erhöht. Statistisch gesehen wird in Bayern alle drei Minuten eine Feuerwehr zu Hilfe gerufen, um in Not geratenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu helfen oder Sachwerte zu retten und zu schützen.
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