Wegfall der Behördenkennzeichen
Aufgrund der veränderten Vorschriftenlage (Einführung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) zur Zulassung von Fahrzeugen werden v. a. für die Kommunalfahrzeuge keine Behördenkennzeichen mehr ausgegeben. Ausnahmen bleiben z. B. für die Bundespolizei, die Bundeswehr und das THW.
Die alten Kennzeichen bleiben weiter gültig. (Ummeldungen sind nicht erforderlich!)
Die alten Kennzeichen bleiben weiter gültig. (Ummeldungen sind nicht erforderlich!)
Die Dachbeschriftungen mit dem Kennzeichen müssen dann mit dem kompletten neuen Kennzeichen erfolgen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen