Steuerliche Behandlung von gezahlten Entschädigungen nach dem BayFwG
Ein neues Informationsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen berücksichtigt die Einführung des allgemeinen Freibetrags für ehrenamtliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26a EStG, die für die Entschädigung als Brand- und Sicherheitswacht in Betracht kommen kann, und die Erhöhung des sog. Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG in der Fassung des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007, BGBl I S. 2.332. Die genannten Freibeträge gelten rückwirkend zum 01.01.2007.
Daneben ist die mit den Lohnsteuer-Richtlinien 2008 vom 07.11.2007 erfolgte Anhebung des nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG i. V. m. R 3.12 Abs. 3 LStR 2008 steuerfreien Mindestbetrags eingearbeitet, der nach einem vom Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem obersten Finanzbehörden der Länder bereits in Vorbereitung befindlichen Schreiben entsprechend dem Entschließungsantrags des Bundesrats ebenfalls bereits für das Jahr 2007 zur Anwendung kommen kann.
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