10. Januar 2008

Medizinprodukte für Großschadenslagen überprüfen

Der Anfang eines neuen Jahres ist häufig die Zeit, in der Feuerwehren jährliche Geräteüberprüfungen ansetzen, Kontrollintervalle festlegen oder das Inventar durchgehen. Passend hierzu hat der Fachbereich Gesundheitswesen / Rettungsdienst des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) eine Fachempfehlung zur Auslegung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) bezüglich der regelmäßigen Überprüfung von Medizinprodukten veröffentlicht.

Diese empfiehlt den Anwendern von Medizinprodukten unter anderem, sich vor der Anwendung „von der Funktionsfähigkeit und dem ordnungsgemäßen Zustand des Medizinproduktes zu überzeugen“. Bei Feuerwehren, die Produkte für den so genannten Massenanfall von Verletzten (MANV) vorhalten, kommt der DFV-Fachbereich Gesundheitswesen/Rettungsdienst zu folgendem Schluss: „Eine Prüfung im Einsatzfall ist nicht möglich.“ Empfohlen wird für diese Einsatzmittel als Prüfintervall ein Zeitraum von etwa vier Wochen. Diese Empfehlung versteht sich nicht als verbindliche Norm, sondern als Entscheidungshilfe für Feuerwehren und Rettungsdienstträger.
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