30. November 2007

Gesetzesentwurf - Feuerwehr-Dienst bald bis 63

Die Neufassung des Landesfeuerwehrgesetzes hat eine entscheidende Hürde genommen. Der Kommunalausschuss des Landtags stimmte dem Gesetzentwurf der Staatsregierung am Mittwoch in München zu.

Für ehrenamtliche Feuerwehrleute soll die Altersgrenze demnach von 60 auf 63 Jahre heraufgesetzt werden. Zudem soll man künftig nicht nur an seinem Wohnort Feuerwehrdienst leisten können, sondern auch in der Gemeinde, in der man einer regelmäßigen Arbeit oder Ausbildung nachgeht. Auch Doppelmitgliedschaften sind erlaubt. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass sich Ortsfeuerwehren freiwillig zu überörtlichen Wehren zusammenschließen können.

Nicht mehr im Gesetz enthalten ist eine Zehn-Minuten-Frist vom Alarm bis zum Eintreffen der Feuerwehr am Einsatzort. Dies hatte die Staatsregierung ursprünglich im Gesetz festschreiben wollen. Die Kommunen hatten sich dagegen aus Furcht vor Haftungsansprüchen, falls die Frist einmal nicht eingehalten werden kann, vehement gewehrt. Die SPD hätte die Frist dagegen gerne gesetzlich verankert gesehen.


Keine Möglichkeit zur Bildung von ZweckverbändenAus dem Gesetz gestrichen wurde mit der CSU-Mehrheit im Ausschuss die Möglichkeit zur Bildung von Feuerwehr-Zweckverbänden. Derzeit gebe es hierfür keinen Bedarf, erklärte Herbert Ettengruber (CSU).Ettengruber betonte, die Arbeit der Feuerwehren sei unverzichtbar und werde mit dem Gesetz auf eine gute rechtliche Grundlage gestellt. Der SPD-Politiker Stefan Schuster erklärte, er habe nichts gegen die Anhebung der Altersgrenze auf 63. Diese Grenze dürfe aber nur für den ehrenamtlichen Dienst gelten und nicht für Berufsfeuerwehren.

Quelle: Augsburger Allgemeine

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