Feuerwehr Würzburg - Abschnitt Mitte
Feuerwehr Landkreis Würzburg
13. Juni 2011
Sonder- und Wegerechte im Feuerwehreinsatz
Als Sonderrechte wird in
Deutschland
die Befreiung von den Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung
(StVO) bezeichnet. Dieses Recht ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und wird in
§ 35
der StVO geregelt.
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