
Die Praxisgebühr und die Zuzahlungen bei Arznei- und Heilmitteln führen immer wieder zu Verunsicherung bei Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung ist von der seit 01. Januar 2004 geltenden Rechtsänderung jedoch nicht betroffen. Der behandelnde Arzt rechnet weiterhin direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Es muss auch keine Versichertenkarte vorgelegt werden.
Quelle: Bundesverband der Unfallkassen
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